Kontrolleinrichtung, die die Funktionen von OIV ausführt

Die Gesellschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.

Name Steuernummer Datum der Ernennung
Matthias Obrist BRSMTH83A08B160I 27.05.2022

 

Erstellungsdatum: 02/04/2021
Datum der letzten Änderung: 20/07/2023